Artikel 37 Kommunikationsweg

1 Der EDÖB kommuniziert mit dem Bundesrat über die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Diese oder dieser leitet die Vorschläge, Stellungnahmen und Berichte unverändert an den Bundesrat weiter.

2 Der EDÖB reicht Berichte zuhanden der Bundesversammlung über die Parlamentsdienste ein.