1 Das zuständige Bundesorgan unterbreitet dem EDÖB den Entwurf des Evaluationsberichts an den Bundesrat zur Stellungnahme.
2 Es unterbreitet dem Bundesrat den Evaluationsbericht mit der Stellungnahme des EDÖB.
1 Das zuständige Bundesorgan unterbreitet dem EDÖB den Entwurf des Evaluationsberichts an den Bundesrat zur Stellungnahme.
2 Es unterbreitet dem Bundesrat den Evaluationsbericht mit der Stellungnahme des EDÖB.
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