Artikel 36 Sitz und ständiges Sekretariat

1 Der Sitz des EDÖB befindet sich in Bern.

2 Auf die Arbeitsverhältnisse der Angestellten des ständigen Sekretariats des EDÖB ist die Bundespersonalgesetzgebung anwendbar. Die Angestellten sind im Rahmen des Vorsorgewerks Bund bei der Pensionskasse des Bundes versichert.