Artikel 45 Budget

Der EDÖB reicht den Entwurf seines Budgets jähr­lich über die Bundeskanzlei dem Bundesrat ein. Dieser leitet ihn unverändert an die Bundesversammlung weiter.

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Haftungsausschluss: Der hier angeführte Gesetzestext entspricht der am 25. September 2020 (Stand am 1. September 2023) veröffentlichten Fassung. Für etwaige Fehler übernimmt activeMind.ch keine Haftung.