Anhang 2 Zertifizierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen

Das Personal, das Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse zertifiziert, muss gesamthaft über folgende Qualifikationen verfügen:

  • Kenntnisse im Bereich des Datenschutzrechts: mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Bereich des Datenschutzes oder erfolgreich abgeschlossene, mindestens einjährige Ausbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule mit Schwerpunkt Datenschutzrecht;
  • Kenntnisse im Bereich der Informationssicherheit: mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Bereich der Informationssicherheit oder erfolgreich abgeschlossene, mindestens einjährige Ausbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule mit Schwerpunkt Informationssicherheit;
  • Kenntnisse der Entwicklungen im Bereich des Datenschutzrechts und im Bereich der Informationssicherheit;
  • Fachkenntnisse bezüglich der Zertifizierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen, welche die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms und der Richtlinien des EDÖB sowie die international massgebenden Anforderungen, insbesondere nach den technisch anwendbaren Normen und der Norm «SN EN ISO/IEC 17065, Konformitätsbewertung, Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren», erfüllen.

 

Die Zertifizierungsstelle muss für die einzelnen Bereiche über qualifiziertes Personal verfügen. Die Prüfung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch ein interdisziplinäres Team ist zulässig.