Anhang 1 Zertifizierung von Managementsystemen

Das Personal, das Managementsysteme zertifiziert, muss gesamthaft über folgende Qualifikationen verfügen:

  • Kenntnisse im Bereich des Datenschutzrechts: mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Bereich des Datenschutzes oder erfolgreich abgeschlossene, mindestens einjährige Ausbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule mit Schwerpunkt Datenschutzrecht;
  • Kenntnisse im Bereich der Informationssicherheit: mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Bereich der Informationssicherheit oder erfolgreich abgeschlossene, mindestens einjährige Ausbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule mit Schwerpunkt Informationssicherheit;
  • Kenntnisse der Entwicklungen im Bereich des Datenschutzrechts und im Bereich der Informationssicherheit;
  • Ausbildung als Auditorin oder Auditor von Managementsystemen, die insbesondere die international massgebenden Anforderungen der folgenden Normen erfüllt:
    • SN EN ISO/IEC 17021-1, Konformitätsbewertung, Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren, Teil 1: Anforderungen,
    • SN EN ISO/IEC 17021-3, Konformitätsbewertung, Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren, Teil 3: Anforderungen an die Kompetenz für die Auditierung und Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen, und
    • SN EN ISO/IEC 27006, Informationstechnik, IT-Sicherheitsverfahren, Anforderungen an Institutionen, die Audits und Zertifizierung von Informationssicherheits-Managementsystemen anbieten.

 

Die Zertifizierungsstelle muss für die einzelnen Bereiche über qualifiziertes Personal verfügen. Die Prüfung der Managementsysteme durch ein interdisziplinäres Team ist zulässig.