Die Cybersicherheitsverordnung (CSV)
Was Unternehmen über die Verordnung über die Cybersicherheit wissen sollten und welche Vorgaben sie ggfs. zu erfüllen haben.
Dr. Evelyne Sørensen schloss ihr juristisches Studium an der Universität Aarhus (Dänemark) ab und machte an der School of Buisness (Dänemark) einen Master in EU Buisness and Law machte. Ihre Doktorarbeit, “Mobile Advertising: Proposals for adequate Disclosure and Consent Mechanism”, wurde mit einem Preis ausgezeichnet.
Bevor sie activeMind.legal beitrat, unterrichtete die Wirtschaftsjuristin zum Thema Datenschutzrecht und arbeitete bei einigen Forschungsprojekten an Universitäten mit.
Dr. Evelyne Sørensen ist TÜV‑zertifizierte Auditorin für Informationssicherheits‑Managementsysteme nach ISO/IEC 27001 und zertifizierte Compliance Officerin (ISO 37301). Sie ist zudem als Dozentin in der IHK‑Ausbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten tätig.
Was Unternehmen über die Verordnung über die Cybersicherheit wissen sollten und welche Vorgaben sie ggfs. zu erfüllen haben.
Praktische Anleitung für eine Risikovorprüfung und – falls nötig – eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäss Schweizer Datenschutzrecht.
Was Unternehmen zum Swiss-U.S. Data Privacy Framework zur Übermittlung von Personendaten zwischen der Schweiz und den USA wissen müssen.
Die EU attestiert der Schweiz ein angemessenes Datenschutzniveau. Personendaten dürfen weiterhin frei fliessen, was dem Wirtschaftsstandort der Eidgenossenschaft sehr zugutekommt.
Ein praktischer Leitfaden für Schweizer Unternehmen, die Personendaten in Ländern wie den USA bearbeiten lassen wollen.
Die Bearbeitung von Personendaten durch einen Dienstleister bzw. Auftragsbearbeiter bringt zahlreiche Vorschriften mit sich. Wir erklären Ihnen, wie Sie bei der Auftragsbearbeitung DSG-Compliance wahren.